Die Energiewende in Deutschland erhält neuen Schwung durch aktuelle Änderungen im Jahressteuergesetz, im Städtebaurecht und der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse. Das Jahressteuergesetz 2022 hat bürokratische Hürden für den Ausbau von Solarenergie abgebaut und durch Steuerentlastungen kleine Solaranlagen attraktiver gemacht.
Kleine Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 Kilowattpeak (kWp = maximale Leistung) müssen für die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb ihrer Anlage keinen Gewinn mehr ermitteln und sind somit von der Einkommenssteuer befreit.
Dies gilt sofern sich die kleinen PV-Anlagen auf Häusern und auf “nicht zu Wohnzwecken” genutzten Gebäuden befinden. Egal wie der Strom verwendet wird, die Steuerbefreiung gilt für alle vorkommenden Fälle, d.h. es wird dabei nicht unterschieden, ob der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch verwendet, durch Mieter*innen genutzt oder der Strom eingespeist wird. Die Einnahmen aus kleineren Solaranlagen sind rückwirkend zum 01.01.2022 steuerfrei.
Außerdem sind Anlagen bei Mehrfamilienhäusern, die pro Wohn- oder Gewerbeeinheit maximal 15 kW produzieren, befreit von der Umsatzsteuer, solange insgesamt 100 kW nicht überschritten werden. Auch die Umsatzsteuer für Lieferung, Erwerb und Montage von PV-Anlagen bis 30 kWp und Stromspeichern wird ab dem 01.01.2023 entfallen.
Im Städtebaurecht wurden weitere Änderungen im Baugesetzbuch vorgenommen, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu erleichtern und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse sollen die Preise für Verbraucher*innen stabil gehalten werden.
Insgesamt tragen diese Änderungen dazu bei, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben und den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Autorin: Pauline Gödecke