Chancen und Grenzen der Gemeindeentwicklung

Flächennutzungsplan der Gemeinde Much

Unter der Überschrift “Gemeinsam Much gestalten!” lud Bürgermeister Büscher die Mucher Bürgerinnen und Bürger am 27.11. zur Teilnahme an einem Bürgerforum zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ein. Als Planungszielschwerpunkte nannte er die “Neuausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflächen” sowie die “Schaffung und Erhaltung der Infrastruktur”. Dazu waren Vertreter der Wirtschaft (Herr Hagen, Präsident der IHK Bonn/Rhein-Sieg), der Banken (Herr Wirtz, Kreissparkasse Köln-Immobilien GmbH), Herr Schierloh (Flächenagentur Rheinland GmbH) für die Belange von Umwelt und Natur sowie Herr Tengler, Wirtschaftsförderer des Rhein-Sieg-Kreises für die geplante Dialogrunde eingeladen.

Wir begrüßen das Vorhaben, die Mucher Bürgerinnen und Bürger in solch ein richtungsweisendes Planverfahren miteinzubeziehen und damit Transparenz zu schaffen. Der bestehende FNP stammt aus dem Jahre 1981 und benötigt dringend eine Aktualisierung. Zur Zukunftsfähigkeit einer Kommune gehört sicher die Ausweisung von Wohnbaugebieten, um auch z.B. Kindern Mucher Bürger das Wohnen in und Bauen der eigenen Immobilie zu ermöglichen. Unbefriedigend ist die hohe Zahl an Auspendlern, die oft weite Wege zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen müssen. Qualifizierte Arbeitsstellen vor Ort wären wünschenswert, dazu müssten aber Betriebe die Möglichkeit erhalten, sich in den Mucher Gewerbegebieten anzusiedeln. Nach offiziellen Schätzungen werden 12 Hektar zusätzliche Flächen für nötig gehalten. Much verfügt derzeit aber über lediglich 1 ha zuzüglich 7 ha auf Neunkirchen- Seelscheider Gebiet im Rahmen des gemeinsamen Kommunalunternehmens, für das Much bislang quasi im Alleingang Flächen in Bitzen und Bövingen zur Verfügung gestellt hat. Bei Wohnbauflächen besteht eine Reserve von ca. 32 ha, der zukünftige Bedarf wird aber auf 58 ha geschätzt. Wir möchten an dieser Stelle aber nachdrücklich darauf hinweisen, dass der Gemeinde Grenzen gesetzt sind, die im weiteren Verfahren zu beachten und einzuhalten sind: Baugesetzbuch, Landesnaturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz (ein Großteil der Gemeindefläche liegt in Wasserschutzzonen) sind ebenso zu beachten wie die nach der Erneuerung des Landesentwicklungsplans (seit 08.02.2017 in Kraft) derzeit in Angriff genommene Überarbeitung des Regionalplanes durch die Bezirksregierung.

Regionalplanung – Wesentliches Planungsinstrument

Dabei ist die Klimaanpassung ein zentrales Thema für die Region. Folgende Entwicklung in der Region Köln/Bonn gilt es mit der Ausgestaltung des Regionalplanes zu lenken:

  • Entwicklungs- und Wachstumsdruck
  • Erhalt der landw. Flächen
  • Trinkwasserversorgung von 4 Mio. Menschen
  • Energieeinsparung, etc.

Dabei sind Landesvorgaben zu berücksichtigen (Landesentwicklungsplans, LEP) wie vorbeugender Hochwasserschutz, Erhalt von Kaltluftbahnen, innerstädtische Grünflächen und Sicherung von Biotopverbundsystemen.

Wir Grüne legen großen Wert darauf, die Vorgaben der Regionalplanung und des LEP zu beachten und keine unerfüllbaren Begehrlichkeiten zu wecken. In der Diskussion mit den BürgerInnen wurde deutlich, dass kaum jemand sich eine Zersiedlung Muchs in die Naturräume wünscht, sondern Bauvorhaben innerhalb der Siedlungsgrenzen zu realisieren sind. Thematisiert wurde auch die schlechte Taktung des ÖPNV, wobei mit Hilfe des Programms “Regionale 2025 Bergisches Rheinland” endlich die dringend benötigten Verbesserungen der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die Zuwendung vieler Fördermillionen in den nächsten Jahren erreicht werden sollen.

Kontakt: E. Hauer, Fraktionsvorsitzender, Email: sanders-hauer@t-online.de