Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule

Bundesregierung plant:

Ab 2025 Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule – ohne Personal?

Grundschulkinder sollen ab 2025 ein Anrecht auf eine Ganztagsbetreuung haben. Das Bundeskabinett hat dafür im November 2019 in Berlin die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Das Geld ist gedacht für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland, damit ab 2025 der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllt werden kann.

Der Plan ist, dass ab 2025 alle Kinder in Deutschland von der 1. bis zur 4. Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben werden, an fünf Tagen in der Woche, für acht Stunden am Tag. Derzeit werden in NRW weniger als 50% der Grundschulkinder ganztägig betreut. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat in einer Studie die bundesweiten Gesamtkosten für einen bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsbetreuung bis zum Jahr 2025 errechnet. Will man alle aktuellen Elternwünsche durch ein entsprechendes Angebot abdecken, würden bis 2025 zwischen 322 000 und 665 000 zusätzliche Plätze benötigt – je nachdem, wie man rechnet, ob man also auch jene Eltern zählt, die “nur” eine Mittagsbetreuung brauchen, oder nur jene, die wirklich einen Ganztagsplatz haben wollen. Kosten würde das Bund und Länder zwischen 1,9 und 3,9 Milliarden an Investitionen bis 2025. Die jährlichen Betriebskosten nach Abschluss des Ausbaus liegen je nach Szenario bei 1,3 bis 2,6 Milliarden Euro.

Aus den Bundesländern und von Städten und Gemeinden kam Kritik an der Finanzierung. Länder und Kommunen befürchten am Ende auf den laufenden Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung sitzenzubleiben. Völlig unklar ist, woher das ausgebildete Fachpersonal bis 2025 kommen soll, denn schon jetzt ist es schwierig für die Schulträger, entsprechende Kräfte einzustellen.

Die Kosten für den Ganztagsausbau werden auch nach Ansicht von Familienministerin Giffey deutlich über den zwei Milliarden – nämlich bei schätzungsweise fünf bis sieben Milliarden Euro – liegen. Natürlich gebe der Bund etwas dazu. Laut Giffey müssten die Länder diese Aufgabe aber ohnehin angehen, „weil die Eltern und Familien in Deutschland das erwarten”.

Der Streit zeigt, dass noch schwierige Verhandlungen mit den Ländern anstehen, bevor der Rechtsanspruch umgesetzt ist. Der Bund will zwei Milliarden Euro bereitstellen. Das Geld fließt aber erst, wenn Bund und Länder vereinbart haben, wie es verteilt wird, welche eigenen Beiträge die Länder beisteuern und wie konkret der Rechtsanspruch auf den Ganztagsplatz ausgestaltet werden soll. Das soll in diesem Jahr in Angriff genommen werden.