Schreibschrift: Polemik statt Information

CDU startet „schmutzigen Wahlkampf“
von Edgar Hauer

In ihrem Beitrag zur Silvesterausgabe des Mitteilungsblattes zeigte die Mucher CDU eindrucksvoll, wie sie die Ankündigungen ihres Kreisparteivorstandes zum Wahljahr 2017, notfalls auch einen „schmutzigen Wahlkampf“ führen zu wollen, umsetzen möchte: Stammtischparolen und Populismus statt belastbare Sachargumente sollen den Erfolg bringen. Kennt man diese Strategie nicht schon von anderen Gruppierungen?

In ihrer Antwort auf eine FDP-Anfrage aus dem Jahr 2014 zur Schreibfertigkeit hat Schulministerin Löhrmann klar gestellt, was geltendes Verfahren beim Schriftspracherwerb in der Grundschule ist: „Ausgangsschrift für das Erlernen des Lesens und Schreibens ist im Lehrplan Deutsch für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen die Druckschrift. Aus dieser entwickeln die Schülerinnen und Schüler im Zuge der Verflüssigung des Schreibverlaufs eine gut lesbare verbundene Handschrift (vgl. Lehrplan Deutsch–NRW S:26). Die Schülerinnen und Schüler sollen dann bis zum Ende der Klasse 4 die Kompetenz erwerben, flüssig in einer gut lesbaren verbundenen Handschrift zu schreiben.“

Eine einzige für alle Schulen verbindlich vorgeschriebene oder empfohlene Schulschrift (in anderen Ländern z. B. die Schulausgangsschrift oder die Vereinfachte Ausgangsschrift) gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Schulen entscheiden in eigener pädagogischer Verantwortung darüber, wie sie die Vorgaben des Lehrplans, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der Klasse 4 eine flüssige und gut lesbare verbundene Handschrift erlernt haben sollen, erreichen. Von einer „Abschaffung der Schreibschrift“-wie von der CDU behauptet- ist allerdings nirgends die Rede.

Eltern künftiger bzw. aktueller Grundschulkinder, die auf Grund des polemischen CDU-Artikels verunsichert sind, sollten sich an ihre Grundschule wenden, um sich über den jeweiligen pädagogischen Weg zum Schriftspracherwerb zu informieren.

Kontakt: E. Hauer, Mail: sanders-hauer@t-online.de
Januar 2017