Warum zahle ich plötzlich so viel Grundsteuer?

 
 

Bislang wurde die Grundsteuer auf Basis eines völlig veralteten Einheitswerts berechnet – in Westdeutschland aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar noch älter.
Diese Berechnung erklärte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig, weil sie die tatsächlichen Grundstückswerte nicht mehr widerspiegelte. Die Bundesregierung musste daher ein neues Modell einführen. Seit dem 1. Januar 2022 orientiert sich die Wertermittlung nun am realen Grundsteuerwert der Immobilie. Das hat erhebliche Auswirkungen. Besonders ältere Immobilien, die bisher niedrig bewertet wurden, erleben nun starke Steuererhöhungen.
Die neue Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Der Grundsteuerwert wird durch das Finanzamt neu ermittelt und mit einer Steuermesszahl, die vom Gesetzgeber festgelegt wird multipliziert, um dann den Steuermessbetrag zu bestimmen. Anschließend legt die Gemeinde mit dem Hebesatz fest, wie hoch die endgültige Grundsteuer ausfällt.
Ein Beispiel zeigt, wie massiv die Erhöhung ausfallen kann: Für ein Fachwerkhaus in Much mit 140 m² Wohnfläche auf einem 1.200 m² großen Grundstück betrug die Grundsteuer 2024 noch 127 Euro jährlich. Im Jahr 2025 steigt sie auf 563 Euro – eine Erhöhung um 436 Euro! Davon sind 348 Euro auf die Neubewertung des Grundsteuerwerts zurückzuführen und 89 Euro auf die Erhöhung des Hebesatzes von 750 auf 890 Prozent.

Diese Erhöhung trifft viele Eigentümer*innen und Mieter*innen hart. Die Gemeinden haben aber keinen Einfluss auf die Neubewertung der Grundstücke. Sie basieren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf einer gesetzlichen Vorgabe, die eine gerechtere Besteuerung von Immobilien zum Ziel hat. Die Gemeinde entscheidet allein über den Hebesatz. In Much sollte dieser auf Grund der steigenden Kosten nach altem Recht auf 850 angehoben werden. Nach neuem Recht war aber eine Erhöhung auf 890 erforderlich um die gleiche Einnahme zu erreichen.Man sieht, mancher zahlt nach neuem Recht auch weniger Grundsteuer.

Wir verstehen den Unmut vieler Bürger und hoffen, mit diesem Beitrag zur Aufklärung beizutragen.

Mehr Infos zu dem Thema inklusive einer Bespielrechnung der neuen Grundsteuer finden Sie auf unserer Webseite www.grüne-much.de oder kommen Sie zu unserer nächsten Sprechstunde am 12.02 um 14 Uhr bis 16 Uhr ins Tourismusbüro in Much. Natürlich erreichen Sie uns auch unter unserer Emailadresse: gruene.much@web.de .
Eure Grünen in Much