Neue Landesbauordnung für NRW – Ein Grund zur Freude!

Wir freuen uns riesig! Die novellierte Landesbauordnung für NRW tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt lang ersehnte Veränderungen.  Viele Forderungen, die grüne Politik seit Jahren für wichtig hält, können nun umgesetzt werden. Forderungen, die wir, die Grünen in Much, schon in vergangenen Bauleitplanungen vorschlugen, die jedoch im Rat nicht die nötige Mehrheit fanden. Diese Neuerungen hätten bereits früher viel bewirkt – mehr Ökologie, mehr Klimafreundlichkeit.

Hier einige Highlights:

  • Solarpflicht: Ab 2024 für neue Nicht-Wohngebäude, ab 2025 für neue Wohngebäude und ab 2026 für Bestandsgebäude bei größeren Dachsanierungen.
  • Verbesserte Abstandsregeln: Die Abstandsregeln für Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Fassadendämmung wurden gelockert. Besonders auf Dächern von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern entfallen nun Abstandsregeln zu Nachbargrundstücken, was eine effizientere Nutzung von Dachflächen für Solarenergie ermöglicht.
  • Mehr Raum für Windenergie: Durch die Reduzierung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden, insbesondere in Industrie- und Gewerbegebieten, wird der Ausbau der Windenergie erleichtert.
  • Klarheit gegen Schottergärten: Das Gesetz nimmt klar Stellung gegen Schottergärten und fördert damit sowohl die Biodiversität als auch den Klimaschutz.
  • Erleichterung beim Bauen mit Holz: Unterstützt durch die Muster-Holzbaurichtlinie in NRW.

Diese Maßnahmen werden nun schrittweise und mit Rücksicht auf soziale Verträglichkeit eingeführt. Freuen Sie sich mit uns!

                                                                                              Text: Pauline Gödecke, Grafik: Gerd Binder